Was muss als Hobbybrauer beachtet werden?
Als Hobbybrauer oder auch Heimbrauer genannt, dürfen Bier für den Eigenbedarf herstellen. Das selbst hergestellte Bier darf nicht verkauft oder öffentlich ausgeschenkt werden. Man benötigt aber keine Ausbildung oder ähnliches um Hobbybrauer zu werden. Das zuständige Zollamt verlangt allerdings eine Anmeldung als Hobbybrauer und die Mitteilung über die voraussichtliche Produktionsmenge im Jahr. Die jährliche steuerfreie Braumenge ist in Deutschlang auf 200 Liter beschränkt. Bei einer Braumenge von mehr als 200 Litern muss diese versteuert werden. Wobei dann auch die “Freimenge” besteuert wird.
Grundsätzlich unterscheiden Hobbybrauer zwischen Bierkitbrauen und Maischebrauen. Der Unterschied ist, dass Bierkits vereinfacht gesagt, nur mit Wasser vermischt werden müssen um ein fertiges Bier herzustellen. Maischebrauen dagegen setzt einen deutlich aufwändigeren Brauprozess voraus, der im Großen und Ganzen identisch ist zu dem Brauverfahren in einer industriellen Brauerei.